{"id":116,"date":"2023-10-30T13:47:08","date_gmt":"2023-10-30T12:47:08","guid":{"rendered":"https:\/\/vmi1484732.contaboserver.net\/?page_id=116"},"modified":"2023-10-30T13:47:08","modified_gmt":"2023-10-30T12:47:08","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/quadevents.ch\/index.php\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Allgemeine Vertrags-, Gesch\u00e4ftsbedingungen<br><br><\/strong>1. Abschluss eines Veranstaltungsvertrages:<br>Ein definitive Reservation kann erst nach Zahlungseingang vorgenommen werden.<br>Mit der Zahlung akzeptieren Sie die allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Leistungen und \u00c4nderungen:<br>Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Rechnung. Bei allf\u00e4lligen \u00c4nderungen durch&nbsp;unsere Firma&nbsp;(z.B. infolge h\u00f6herer Gewalt), wird der Teilnehmer informiert und ein Ersatzprogramm, resp. Ersatzdatum vorgeschlagen, oder das Geld zur\u00fcckerstattet.<\/p>\n\n\n\n<p><br>3. Zahlungsbedingungen:<br>Der in Rechnung gestellte Betrag muss vor dem Event bezahlt werden, sollte dies nicht eingehalten werden, wird auf den in Rechnung gestellten Betrages einen Kostenzuschlag von 20% erhoben.<\/p>\n\n\n\n<p>4. R\u00fccktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson:<br>Der Kunde kann jederzeit, nach den folgenden Bedingungen, von der Veranstaltung zur\u00fccktreten:<br><br>o 5 Tage und mehr vor Antritt 25% der Rechnung<br>o 3 &#8211; 5 Tage vor Antritt 50% der Rechnung<br>o 1 &#8211; 3 Tage vor Antritt 80% der Rechnung<br>o Veranstaltungstag 100% der Rechnung<br><br>Der Kunde kann f\u00fcr seine gebuchte Reise\/Tour eine Ersatzperson stellen, die jedoch den Veranstalter Erfordernissen entsprechen muss.<br><br>5. R\u00fcckerstattung:<br>Nimmt der Teilnehmer einzelne Leistungen nicht in Anspruch, wird keine R\u00fcckerstattung gew\u00e4hrt. Bei einer Ausweisung einer Tour, durch nicht Einhaltung der Weisungen der Guides oder bei Unf\u00e4llen, wird keine R\u00fcckerstattung gew\u00e4hrt.<br><br>6. R\u00fccktritt und K\u00fcndigung<br>Unsere&nbsp;Firma&nbsp; hat das Recht eine Veranstaltung zu annullieren, wenn zu wenig Teilnehmer angemeldet sind, sehr schlechtes Wetter angesagt ist oder polizeilich nicht durchf\u00fchrbar ist. In jedem Fall wird dem Teilnehmer ein Alternativprogramm angeboten.<br><br>7. Haftung:<br>Alle Teilnehmer fahren auf eigenes Risiko und sind f\u00fcr alle Sch\u00e4den an Quads und gegen\u00fcber Dritten vollumf\u00e4nglich haftbar. Alle Quads sind Haftpflicht Versichert (f\u00fcr gewerbliche Nutzung &#171;VERMIETUNG&#187;). Bei einem Schadenfall haftet der Unterzeichnete vollumf\u00e4nglich in der H\u00f6he des Schadens (Fremdlenker- oder Haftpflicht Versicherung bezahlt nicht), jedoch max. in der H\u00f6he des Zeitwertes des jeweiligen Fahrzeuges.<br><br>Der Veranstalter haftet nicht:<br>o bei Sachsch\u00e4den<br>o bei K\u00f6rpersch\u00e4den<br>o bei Fremdleistungen<br>o bei selbst verursachten Bussen<br>o bei selbst verursachten Unf\u00e4llen<br>o bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung (z. B. schlechtes Wetter usw.)<br><br><br>8. Richtlinien:<br>Die Richtlinien werden vor Beginn der Veranstaltung erl\u00e4utert und m\u00fcssen von allen Teilnehmern eingehalten werden. Der Tour F\u00fchrer hat das Recht einen Teilnehmer vorzeitig von der Veranstaltung auszuweisen.<br><br>9. Durchf\u00fchrung der Veranstaltung:<br>Unsere&nbsp;Firma&nbsp;bestimmt \u00fcber die Durchf\u00fchrung des Anlasses bei unsicherer Witterung. Bei Nichtdurchf\u00fchrung wird ein Verschiebungstermin vorgeschlagen. Es wird keine R\u00fcckerstattung gew\u00e4hrt.<br><br>10. Fahrausweise:<br>Um als Fahrer an einer Tour teilzunehmen, werden Fahrausweise der Kategorie B1 oder B ben\u00f6tigt und diese m\u00fcssen unbedingt mitgebracht werden. Teilnehmer die keinen dieser Fahrausweise besitzen, k\u00f6nnen als Beifahrer an der Tour teilnehmen.<br><br>11. Besonderes:<br>o F\u00fcr alle Veranstaltungen m\u00fcssen die staatlichen und kantonalen Gesetze beachtet werden (Strassenverkehrsordnung, Waldgesetz usw.)<br>o F\u00fcr alle Veranstaltungsteilnehmer herrscht ein absolutes Alkoholverbot. Alkoholisierte oder unter Drogen stehende Teilnehmer werden ohne R\u00fcckerstattung von der Tour ausgeschlossen.<br>o Aus Sicherheitsgr\u00fcnden besteht auf allen Touren ein Helmobligatorium. F\u00fcr Teilnehmer die keinen eigenen Helm besitzen,&nbsp;wird dieser unentgeltlich&nbsp;zur Verf\u00fcgung gestellt.<br>o Empfohlene Kleidung: feste Schuhe (Wanderschuhe), Jeans oder Motorradbekleidung, winddichte Jacke und je nach Witterung Faserpelz, Thermow\u00e4sche usw.<br><br>12. Haftungs- Verzichterkl\u00e4rung f\u00fcr QUAD Events Veranstaltungen Touren:<br>Die Teilnehmer (Fahrer, Mitfahrer, Fahrzeug- Eigent\u00fcmer und Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung, f\u00fcr alle von oder den von Ihnen benutzten Fahrzeugen verursachten Sch\u00e4den. Alle Teilnehmer verzichten durch Abgabe der Anmeldung mit Ihrer Unterschrift f\u00fcr alle in Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Sch\u00e4den, auf jedes Recht des Vorgehens oder R\u00fcckgriffes gegen den Quadanbieter sowie Mitarbeiter, Instruktoren, Helfer und Beauftragte des Anbieters. Ich erkenne die Veranstaltungsbedingungen als rechtsverbindlich in vollem Rahmen dieses Vertrages an. Ich bin mir \u00fcber die allg. Gefahren beim Quad fahren voll bewusst. Ich bin mir bewusst, das Verkehr, Stra\u00dfenverh\u00e4ltnisse, Wetter und andere Umst\u00e4nde, wie etwa das Fahrverhalten anderer Teilnehmer Ursache f\u00fcr diese Risiken sein k\u00f6nnen. Ich akzeptiere diese Risiken und bin mir bewusst, dass mich die Teilnahme an der Veranstaltung in keiner Weise meiner Verantwortung als Verkehrsteilnehmer enthebt, die geltenden Vorschriften und Gruppen- Reiseregeln zu beachten.<br><br>13. Selbstbehalt:<br>o Die Unterschrift best\u00e4tigt die Anerkennung des Selbstbehaltes von 1&#8217;500 Sfr. pro Quad die im Falle eines Schadens bezahlt werden muss (Exclusiv: Bergungskosten,Transportkosten, Reparaturkosten).<br><br><br>14. Gerichtsstand:<br>o Der Gerichtsstand ist der Sitz der Firma Quadtouren Berner Oberland, Spenglerei Balmer, B\u00f6nigstrasse 9a, 3812 Wilderswil.&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Vertrags-, Gesch\u00e4ftsbedingungen 1. Abschluss eines Veranstaltungsvertrages:Ein definitive Reservation kann erst nach Zahlungseingang vorgenommen werden.Mit der Zahlung akzeptieren Sie die allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. 2. Leistungen und \u00c4nderungen:Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Rechnung. Bei allf\u00e4lligen \u00c4nderungen durch&nbsp;unsere Firma&nbsp;(z.B. infolge h\u00f6herer Gewalt), wird der Teilnehmer informiert und ein Ersatzprogramm, resp. 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